Insolvenz-News und Insolvenzberatung -
Der Bundesgerichtshof (BGH – höchstes dt. Zivilgericht) hat entschieden, dass Selbständige in der sog.
Wohlverhaltensphase (also in der Schlussphase nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung) keine
Auskünfte über etwaige Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit geben müssen. Diese Klarstellung des BGH ist vor allem deshalb so
erfreulich, weil Verwalter… mehr
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