kanzlei gerigk -
Die Bundesjustizministerin führte in ihrer Rede am 07.04.2011
beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode u.a. wie folgt aus:
Die Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer ist deshalb nicht „zum Nulltarif“ zu haben. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren
möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahre… mehr
